
Steuerberatung für Spitalsärzte in Tirol: Poolgeld richtig versteuern und Abgabenlast senken
Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte in Tirol beziehen zusätzlich zum regulären Gehalt sogenannte Poolgelder – Anteile an den Honoraren aus der Behandlung von Sonderklasse-Patient:innen. Diese Einnahmen stellen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar und sind einkommensteuer- sowie sozialversicherungspflichtig.
Effiziente und kostengünstige Steuerberatung für Ärzt:innen mit Poolgeldern
Poolgelder sind Sondervergütungen, die nachgeordnete Ärzt:innen (z. B. Assistenzärzte, Fachärzte) zusätzlich zu ihrem Gehalt erhalten. Sie stammen aus den Einnahmen der Behandlung von Privatpatient:innen (Sonderklasse) in Krankenhäusern oder Universitätskliniken und werden gemäß § 41 Abs. 7 Tiroler Krankenanstaltengesetz verteilt.
Obwohl die Tätigkeit im Rahmen des Dienstverhältnisses erfolgt, werden diese Einkünfte steuerlich als selbständige Tätigkeit gemäß § 22 Z 1 lit. b EStG eingestuft.
Daher gilt:
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Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
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Meldung und Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Die richtige steuerliche Einordnung von Poolgeldern und die Optimierung der Sozialversicherungsbeiträge erfordern Fachwissen. Wir unterstützen Sie bei:
- Versteuerung Ihrer selbständigen Einkünfte
- Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
- Berechnung der FSVG-Beiträge (Pension + Unfallversicherung)
- Vermeidung von Überzahlungen bei mehrfacher Versicherung (ASVG + FSVG)
- Steuerliche Absetzbarkeit von Aus- und Fortbildungskosten, Fachliteratur, Reisekosten, Arbeitsmitteln etc.
Unser Ziel: Ihre Steuer- und Abgabenlast so gering wie möglich zu halten, damit Sie mehr von Ihrem Poolgeld behalten.
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Poolgeld ist kein Gehalt, sondern selbständiges Einkommen mit eigenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
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Die FSVG-Pflichtversicherung umfasst Pensions- und Unfallversicherung – zusätzlich zur ASVG-Versicherung aus dem Angestelltenverhältnis.
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Durch eine Arbeits- und Entgeltbestätigung können überhöhte SVS-Vorauszahlungen vermieden werden.
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Eine Mehrfachversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder rückvergütet werden.
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Auch nichtärztliches akademisches Personal, das in die Behandlung von Sonderklassepatient:innen eingebunden ist, kann Poolgeld beziehen.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit mit geringem Einkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) beantragt werden.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Grenzwerte:
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Jahresumsatz: maximal € 55.000,00
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Jährliche Einkünfte: maximal € 6.613,20
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Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 551,10
Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass in den letzten 60 Kalendermonaten nicht länger als 12 Monate eine Pflichtversicherung bei der SVS bestanden hat.
Wichtig: Die Ausnahme gilt ausschließlich für die Pensionsversicherung – die Unfallversicherung bleibt weiterhin aufrecht.
Die Ausnahme tritt frühestens mit Beginn des Kalenderjahres in Kraft, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen glaubhaft gemacht wurden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Website der SVS abrufbar.
Neben dem Bezug von Poolgeldern gibt es weitere ärztliche Nebentätigkeiten, die ebenfalls als selbständige Einkünfte zu versteuern sind, z. B.:
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Notarztdienste auf Honorarbasis
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Vertretungstätigkeiten in Ordinationen
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Konsiliartätigkeiten
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Lehr- und Forschungstätigkeiten
Auch hierfür bieten wir eine maßgeschneiderte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung an.
Ihr Vorteil: Spezialisierte und kostengünstige Steuerberatung für Ärzt:innen in Innsbruck
Wir sind Ihre kompetente Anlaufstelle, wenn es um die korrekte Versteuerung von Poolgeldern sowie um die optimale sozialversicherungsrechtliche Behandlung Ihrer ärztlichen Nebeneinkünfte geht. Durch unsere Spezialisierung auf medizinische Berufe bieten wir eine praxisnahe, effiziente und kostengünstige Beratung, die exakt auf die Bedürfnisse von Spitalsärzt:innen abgestimmt ist. Unser Ziel ist es, Ihre Steuer- und SVS-Beiträge zu minimieren, gesetzliche Spielräume optimal zu nutzen und dabei keine Zeit und kein Geld zu verlieren.