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Poolgelder versteuern – Steuerberatung für Spitalsärzte in Innsbruck
Sie erhalten Poolgelder nach § 41 Abs. 7 Tiroler Krankenanstaltengesetz? Wir unterstützen Sie als erfahrene Steuerberater in Innsbruck bei der korrekten und steuerlich optimalen Behandlung dieser Einkünfte.
Poolgelder richtig versteuern – Ihre Steuerberatung in Innsbruck
Als Poolgeld wird jener Anteil an den Einnahmen aus der Behandlung von Sonderklasse-Patientinnen und -Patienten bezeichnet, der gemäß § 41 Abs. 7 T-KAG den nachgeordneten Ärztinnen und Ärzten einer Krankenhausabteilung bzw. Universitätsklinik zusteht. Diese Mittel werden vom sogenannten Poolrat verteilt und gelten steuerlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Poolgelder stellen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit dar – auch wenn Sie im Hauptberuf als angestellte/r Spitalsärztin oder Spitalsarzt tätig sind. Das hat konkrete steuerliche Konsequenzen:
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Einkommensteuerpflicht:
Poolgelder sind nicht Teil Ihrer lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, sondern müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung selbstständig erklärt und versteuert werden. -
Erklärungswechsel erforderlich:
Da mit dem Bezug von Poolgeldern selbständige Einkünfte hinzukommen, sind Sie künftig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (anstatt der bisherigen Arbeitnehmerveranlagung). Dieser sogenannte Erklärungswechsel muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden. -
Steuernummer:
Eine separate Steuernummer ist in der Regel nicht notwendig, da Sie aufgrund Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit bereits beim Finanzamt registriert sind. Es genügt, dass Sie die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden – idealerweise im Zuge des Erklärungswechsels.
Anteilsmäßg können unter anderem folgende Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen (ärztlichen) Tätigkeit abegesetzt werden:
- Telefon- und Internetkosten (anteilig bei gemischter Nutzung)
- Arbeitszimmer oder anteilige Raumkosten
- Fachliteratur und Fortbildungskosten
- EDV- und Softwareausgaben
- Reisekosten, Fahrten zu Fortbildungen, Kongressen etc.
- Berufshaftpflichtversicherung (soweit sie die freiberufliche Tätigkeit betrifft)
- Steuerberatungskosten
Als spezialisierte Steuerberater für Gesundheitsberufe in Innsbruck bieten wir Ihnen:
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Beratung zur richtigen steuerlichen Einordnung und Behandlung von Poolgeldern
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Erklärungswechsel beim Finanzamt
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Durchführung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
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Optimierung Ihrer Steuerlast unter Berücksichtigung ihrer Ausgaben
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Klärung von Sonderfragen, etwa bei Beteiligung an mehreren Abteilungen oder Einnahmen aus zusätzlichen Tätigkeiten
Wir sind Ihre Spezialisten für Ärztinnen und Ärzte im Raum Innsbruck. Mit langjähriger Erfahrung, klarer Kommunikation und einem digitalen, effizienten Beratungsansatz begleiten wir Sie von der Anmeldung Ihrer Steuernummer bis zur laufenden Betreuung und jährlichen Steuererklärung.
Jetzt steuerlich alles richtig machen.