
Steuerberater für Zahnarztpraxis: Optimale steuerliche Beratung für Zahnärzte
Eine professionelle Steuerberatung ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte essenziell, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und finanzielle Vorteile optimal zu nutzen. Als spezialisierte Steuerberater für Zahnärzte unterstützen wir Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen Ihrer Zahnarztpraxis.
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Steuerliche Herausforderungen für Zahnärzte
Zahnärzte unterliegen, je nach Art ihrer Tätigkeit, verschiedenen Steuerpflichten:
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Einkommensteuer: Zahnärzte mit einer eigenen Praxis oder als Gesellschafter einer zahnärztlichen GmbH müssen ihre Einkünfte korrekt versteuern.
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Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Doch für bestimmte Leistungen, wie Bleaching oder Zahnschmuck, kann eine Umsatzsteuerpflicht bestehen.
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Körperschaftsteuer: Wenn Zahnärzte ihre Praxis als GmbH führen, unterliegt der Gewinn der GmbH der Körperschaftsteuer.
Einkommensteuer für Zahnärzte
Zahnärzte können auf verschiedene Weise Einkommen erzielen:
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Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Wenn Sie eine eigene Praxis betreiben oder als freiberuflicher Zahnarzt arbeiten, unterliegen Ihre Einkünfte der Einkommensteuer im Wege der Veranlagung.
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Einkünfte aus unselbständiger Arbeit: Sind Sie in einer Zahnklinik angestellt, wird die Einkommensteuer durch den Arbeitgeber als Lohnsteuer abgeführt.
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Kapitalertragsteuer: Zinseinkünfte und Gewinnausschüttungen aus einer zahnärztlichen GmbH unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %.
Gewinnermittlung in der Zahnarztpraxis
Zahnärzte haben mehrere Möglichkeiten, ihren Gewinn zu ermitteln:
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Eine einfache Methode für kleinere Praxen.
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Basispauschalierung: Besonders für angestellte Zahnärzte oder solche mit geringen Betriebsausgaben eine attraktive Option.
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Bilanzierung: Pflicht für Zahnärzte mit einer GmbH
Umsatzsteuerpflicht für Zahnärzte
Zahnärztliche Leistungen mit therapeutischem Ziel sind weiterhin umsatzsteuerfrei. Allerdings gibt es Ausnahmen:
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Umsatzsteuerpflichtig:
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Bleaching
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Zahnschmuck
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Kosmetische Zahnkorrekturen ohne medizinische Indikation
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Damit es nicht zu unerwarteten Steuerbelastungen kommt, beraten wir Sie zu allen Fragen der Umsatzsteuerpflicht und helfen Ihnen, eine optimale Steuerstrategie zu entwickeln.
Rechtliche und steuerliche Gestaltung für die Zahnarztpraxis
Zahnärzte können ihre Praxis in verschiedenen Rechtsformen betreiben:
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Einzelpraxis: Der Zahnarzt ist alleiniger Inhaber und trägt die volle Verantwortung.
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Gruppenpraxis (GmbH oder OG): Mehrere Zahnärzte betreiben die Praxis gemeinsam und teilen sich die Kosten sowie das Risiko.
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Zahnärztliche GmbH: Unterliegt der Körperschaftsteuer von 23 % auf den Gewinn. Ausschüttungen an die Gesellschafter werden zusätzlich mit 27,5 % Kapitalertragsteuer besteuert.
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Nutzen Sie unsere Expertise für eine maßgeschneiderte Steuerberatung Ihrer Zahnarztpraxis. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerliche Situation optimieren und Ihre finanzielle Zukunft absichern.
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