
Steuertipps für Ärzte in Österreich
In Österreich haben Ärztinnen und Ärzte zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig finanziell effizient zu wirtschaften. Hier sind einige bewährte Strategien, die Ihnen helfen können, Ihre Steuerpflichten intelligent zu gestalten.
So optimieren Ärzte Ihre Steuerlast
Wir sind auf Steuerberatung für Ärzte spezialisiert und optimieren Ihre Steuerlast durch maßgeschneiderte Strategien wie Praxisstruktur-Optimierung, Nutzung steuerlicher Vorteile und Investitionsplanung. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patienten. In diesem Artikel stellen wir die 7 wichtigsten Strategien vor, mit denen Ärzte effektiv Steuern sparen und ihre finanzielle Situation optimieren können.
So optimieren Ärzte Ihre Steuerlast
Für freiberuflich tätige Ärzte eignet sich oft die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Diese Methode ist einfach zu handhaben, da Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip verbucht werden. Sie ist weniger komplex als die doppelte Buchführung und daher besonders bei kleineren Praxen beliebt.
Der Gewinnfreibetrag bietet eine erhebliche Steuererleichterung. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
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Grundfreibetrag : 15 % des Gewinns bis zu einer Obergrenze von 33.000 € und maximal 4.950 € (2024).
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Investitionsbedingter Freibetrag: Für darüber hinausgehende Gewinne können Sie in bestimmte Anlagegüter investieren, um weitere Freibeträge zu nutzen.
Wichtig: Die investierten Wirtschaftsgüter müssen mindestens vier Jahre lang im Unternehmen verbleiben.
Seit 2023 können Ärzte bei der Anschaffung von abnutzbaren Anlagegütern einen Investitionsfreibetrag geltend machen:
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10 % für allgemeine Anlagegüter.
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15 % für klima- und umweltschonende Investitionen.
Die Geltendmachung dieses Freibetrags erfolgt zusätzlich zur regulären Abschreibung.
Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Durch geschicktes Timing können Sie Ihre Steuerlast beeinflussen:
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Einnahmen verschieben: Honorare am Jahresende können, wenn möglich, ins neue Jahr verschoben werden.
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Ausgaben vorziehen: Anschaffungen oder Zahlungen für geplante Investitionen sollten vor dem Jahresende erfolgen, um den Gewinn des laufenden Jahres zu reduzieren.
Ärzte, die Mitarbeiter beschäftigen, können steuerfreie Zuwendungen nutzen:
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Betriebsveranstaltungen: Weihnachtsfeiern oder Teamevents sind bis zu 365 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei.
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Sachgeschenke: Pro Mitarbeiter können bis zu 186 € pro Jahr steuerfrei gewährt werden.
Leistungen im Bereich der Humanmedizin sind in Österreich in der Regel umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet:
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Es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
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Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.
Sollten jedoch auch nicht medizinische Leistungen angeboten werden (z. B. kosmetische Behandlungen), ist eine Prüfung der Umsatzsteuerpflicht sinnvoll.
Spenden aus dem Betriebsvermögen sind zum Teil steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist, dass die Spenden an eine anerkannte gemeinnützige Organisation erfolgen.
Fazit
Die Steueroptimierung bietet Ärzten erhebliche Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Durch die Nutzung von Gewinnfreibeträgen, geschicktes Timing und Investitionsanreizen können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken. Da steuerliche Regelungen komplex sind und sich ändern können, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater ratsam, um individuelle Potenziale voll auszuschöpfen.