
Steuerberater für Doppelbesteuerung in Österreich
Ihr Steuerberater für Doppelbesteuerung in Innsbruck – rechtssichere Beratung für grenzüberschreitende Einkünfte
Als spezialisierte Steuerberatungskanzlei in Innsbruck unterstützen wir Privatpersonen und Unternehmen bei allen Fragen rund um die Doppelbesteuerung mit Österreich. Unser Ziel: Ihre Steuerlast optimieren und eine saubere, rechtssichere Lösung für komplexe internationale Sachverhalte schaffen.
Was bedeutet Doppelbesteuerung?
Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn Einkünfte oder Vermögen in mehr als einem Staat steuerlich erfasst werden – beispielsweise, weil Sie in mehreren Ländern wohnen, arbeiten oder investieren. Die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte ist komplex und erfordert tiefgehende Kenntnisse der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Österreich mit zahlreichen Staaten abgeschlossen hat. Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Sie dabei, Ihre internationale Steuerpflicht korrekt zu erfüllen und Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu minimieren.
Welche Steuern sind in Österreich betroffen?
Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, in welchem Land bestimmte Einkünfte versteuert werden dürfen. Typisch betroffen sind:
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Einkommensteuer
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Körperschaftsteuer
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Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne)
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Mieteinnahmen & Immobilienerträge
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Arbeitseinkommen & selbstständige Tätigkeiten
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Pensionen
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Gewerbesteuer (z. B. bei Betriebsstätten im Ausland)
Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie relevanten Einkunftsarten richtig einzuordnen, das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen korrekt anzuwenden und steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden – sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich.
Wo bin ich steuerpflichtig?
Ein zentraler Begriff ist die steuerliche Ansässigkeit. Wer Wohnsitze oder wirtschaftliche Interessen in mehreren Staaten hat, muss klären, in welchem Land der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Die steuerliche Behandlung richtet sich unter anderem nach:
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Wohnsitz(en)
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familiären Bindungen
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Ort der Berufsausübung
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wirtschaftlicher Tätigkeit oder Beteiligungen
Unabhängig von der steuerlichen Ansässigkeit sind auch die Fragen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht zu beurteilen: Je nach Ergebnis der Prüfung unterliegen Sie entweder der unbeschränkten Steuerpflicht (mit dem weltweiten Einkommen) oder der beschränkten Steuerpflicht (nur mit inländischen Einkünften). Wir unterstützen Sie als Steuerberater dabei, sowohl die steuerliche Ansässigkeit als auch die Form der Steuerpflicht korrekt einzuordnen und alle erforderlichen Angaben und Nachweise gegenüber dem Finanzamt rechtssicher aufzubereiten.
Arbeitseinkommen, Vermietung, Kapitalerträge: Wo werden Ihre Einkünfte versteuert?
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Arbeitseinkommen: Besteuert meist im Tätigkeitsstaat (Art. 15 DBA).
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Kapitalerträge: In der Regel im Quellenstaat besteuert – mit Anrechnung im Ansässigkeitsstaat.
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Mieteinnahmen aus Immobilien: Besteuerung erfolgt im Belegenheitsstaat.
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Progressionsvorbehalt: Einkünfte, die im Ausland besteuert werden, können zur Ermittlung des österreichischen Steuersatzes herangezogen werden.
Wir prüfen für Sie, welche Einkünfte in welchem Staat zu versteuern sind, wenden die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen korrekt an und stellen sicher, dass die Anrechnung oder Freistellung ordnungsgemäß erfolgt – so vermeiden Sie Doppelbesteuerung und unnötige Steuerbelastungen.
Warum ein Steuerberater bei Doppelbesteuerung unverzichtbar ist
Internationale Steuerfälle beinhalten zahlreiche Detailregelungen, Sondervorschriften und Nachweispflichten. Als erfahrene Steuerberater für Doppelbesteuerung in Innsbruck analysieren wir Ihre persönliche Situation, prüfen die geltenden Abkommen und sorgen für eine steuerlich wie sozialversicherungsrechtlich optimale Lösung.