Doppelbesteuerung zwischen Österreich und Deutschland – Steuerliche & Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Steuerberater Innsbruck

>

Branchen

>

Steuerberater Österreich Deutschland

Doppel­besteuerung zwischen Österreich und Deutsch­land – Steuerliche & Sozial­versicherungs­rechtliche Aspekte

Ihr erfahrener Steuerberater für Doppelbesteuerung zwischen Österreich und Deutschland – wir optimieren Ihre Steuerlast und sorgen für rechtskonforme Lösungen bei grenzüberschreitenden Einkommen.

Doppelbesteuerung zwischen Österreich und Deutschland

Steuerliche Auswirkungen & Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

 

Das Abkommen gilt für alle Personen und Unternehmen, die in Österreich oder Deutschland ansässig sind oder Einkünfte aus beiden Ländern beziehen.

Welche Steuern sind betroffen?

 

Das DBA umfasst insbesondere folgende Steuern:

  1. Einkommensteuer
  2. Körperschaftsteuer
  3. Gewerbesteuer
  4. Grundsteuer
  5. Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden)

 

Wenn Sie Wohnsitze in Österreich und Deutschland haben, unterliegen Sie grundsätzlich in beiden Ländern der unbeschränkten Steuerpflicht. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, in welchem Land Sie als steuerlich ansässig gelten. Entscheidend ist dabei Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen – also der Staat, zu dem Ihre engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen.

 

Tipp: Falls Ihre Familie in Österreich lebt, spricht dies für eine steuerliche Ansässigkeit in Österreich.

 

Besteuerung Ihres Einkommens

  • Arbeitseinkommen (Artikel 15 DBA): Wird grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit physisch ausgeübt wird.
  • Progressionsvorbehalt: Falls Deutschland Ihr Arbeitseinkommen besteuert, kann Österreich dieses zur Berechnung Ihres Steuersatzes für sonstige Einkünfte heranziehen.

 

 

Wo bin ich steuerpflichtig?

  • Wohnsitz in beiden Ländern? → Der Mittelpunkt der Lebensinteressen (z. B. Familie, Arbeit) entscheidet über die Steuerpflicht.
  • Arbeitseinkommen → Wird dort besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Kapitalerträge & Mieteinnahmen → Meistens im Herkunftsland besteuert, mit Anrechnung im Wohnsitzstaat.
Termin vereinbaren

Sozialversicherungspflicht – Welches Land ist zuständig?

1. Rechtsgrundlagen der Sozialversicherung

  • Das europäische Sozialrecht koordiniert nationale Systeme, um Arbeitnehmerrechte zu schützen.
  • Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und deren Durchführungsverordnung regeln die Zuständigkeit.
  • Bilaterale Abkommen zwischen Staaten regeln ergänzend Details.

 

2. Sozialversicherungspflicht – In welchem Land bin ich versichert?

  • Grundsatz: Sozialversicherung gilt grundsätzlich im Land der Erwerbstätigkeit (Territorialitätsprinzip).
  • Mehrfache Tätigkeit: Wer in mehreren Staaten arbeitet, unterliegt der Versicherungspflicht des Wohnsitzstaates, sofern dort ein wesentlicher Teil der Tätigkeit (≥ 25 %) ausgeübt wird.
  • Beamte und entsandte Arbeitnehmer: Besondere Regelungen für Beamte und Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen für eine begrenzte Zeit ins Ausland entsandt werden.
  • Ausnahmegenehmigungen: Staaten können individuelle Abweichungen vereinbaren, wenn besondere Umstände vorliegen.

 

3. Entsendung von Arbeitnehmern und Selbstständigen

  • Arbeitnehmer:
    • Ein entsandter Arbeitnehmer bleibt bis zu 24 Monate im Herkunftsland sozialversichert.
    • Voraussetzung: Er bleibt in seinem Heimatunternehmen angestellt und arbeitet nur vorübergehend im Ausland.
  • Selbstständige:
    • Können sich für bis zu 24 Monate selbst ins Ausland entsenden, wenn eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird.

 

4. Bescheinigung PD A1

  • Notwendig als Nachweis für die Sozialversicherungspflicht in einem bestimmten Staat.
  • Wird bei grenzüberschreitender Tätigkeit oder Entsendung ausgestellt.

 

5. Praktische Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Meldepflichten für Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland.
  • Unterschiedliche Regelungen für Drittstaatsangehörige.
  • Spezielle Bestimmungen für Personen im Transportwesen (z. B. Piloten, Fahrer).
Kontakt

Vermeiden Sie Doppelbesteuerung und unnötige Sozialversicherungsbeiträge – lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie sich Ihre optimale Lösung!

Termin vereinbaren